Eigentumswohnung

Bereicherungsanspruch nach Auflösung der Lebensgemeinschaft

Lebensgefährten finanzieren oftmals gemeinsam die Ausgaben ihrer Lebensgemeinschaft, beispielsweise für Urlaube, Miete, Kraftfahrzeuge, Lebensmitteleinkäufe, oder Investitionen in die Wohnung oder das Eigenheim. Wenn eine Lebensgemeinschaft endet, möchte ein Lebensgefährte in der Regel seine während der Lebensgemeinschaft gemachten Leistungen und Aufwendungen vom ehemaligen Partner zurückfordern. Doch nicht alle Leistungen und Aufwendungen sind rückforderbar. Nur jene Leistungen […]

Weiter »
DatenschutzerklärungImpressum

Website by StudioSeilschaft

© Copyright - Gratl & Partner Rechtsanwälte | Finsterergasse 22/1.03 (Eingang Donaufelder Straße 205) | 1220 Wien | Österreich
crossmenu